Elektronische Signatur in Portugal: Arten, Rechtsgültigkeit und Rechtsrahmen

In Portugal ist ein elektronisch unterschriebenes Dokument rechtsgültig. Nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist; im nationalen Recht setzt das Decreto-Lei n.º 12/2021 sie um. Die verschiedenen Signaturarten unterscheiden sich daher nicht in der Gültigkeit, sondern in der Beweiskraft.

Welche Arten elektronischer Signaturen gibt es?

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen – mit steigenden Anforderungen an die Identifizierung des Unterzeichners und an die Integrität des Dokuments.

Die drei Stufen elektronischer Signaturen nach der eIDAS-Verordnung
ArtAnforderungenBeweiskraft
EinfachElektronische Daten, die mit anderen Daten verbunden sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet (zum Beispiel eine gezeichnete Unterschrift oder ein Zustimmungsklick).Freie Beweiswürdigung durch das Gericht.
FortgeschrittenIdentifiziert den Unterzeichner eindeutig, steht unter seiner alleinigen Kontrolle und macht jede spätere Änderung am Dokument erkennbar.Freie Beweiswürdigung, aber mit starker technischer Absicherung.
QualifiziertFortgeschrittene Signatur, die mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters beruht.Einer Privaturkunde mit anerkannter Urheberschaft gleichgestellt (Artikel 376 des Código Civil, des portugiesischen Zivilgesetzbuchs).

Welche Beweiskraft hat ein elektronisch unterschriebenes Dokument?

Ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur ist nach Artikel 376 des Código Civil einer Privaturkunde mit anerkannter Urheberschaft gleichgestellt. Das ist die höchste Stufe, die eine elektronische Signatur erreichen kann – und genau die erhalten Sie, wenn Sie mit der Chave Móvel Digital (CMD), der staatlichen mobilen Signatur Portugals, oder mit dem portugiesischen Personalausweis (Cartão de Cidadão) unterschreiben.

Ein Dokument, das dagegen nur eingescannte Unterschriften enthält – etwa das Bild einer Unterschrift, eingefügt in ein PDF –, unterliegt als Beweismittel der freien Beweiswürdigung. Es kann weiterhin als Beweis dienen, doch das Gericht entscheidet, welches Gewicht es ihm beimisst.

Deshalb ist die Wahl der Signaturmethode so wichtig: nicht, um das Dokument gültig zu machen, sondern weil sie bestimmt, wie schwer es später anzufechten ist.

Können Verträge elektronisch geschlossen werden?

Ja. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass Papier- und elektronische Dokumente gleichwertig sind – außer dort, wo das portugiesische Recht zusätzliche Formvorschriften verlangt: notarielle Urkunde (escritura pública), beglaubigtes Dokument oder persönliche Unterschriftsbeglaubigung.

Besondere Formvorschriften gelten unter anderem weiterhin für:

  • Übertragung von Immobilien und Bestellung von Hypotheken
  • Gründung von Handelsgesellschaften (außer in den eigens dafür vorgesehenen vereinfachten Verfahren)
  • Vollstreckungstitel, für die das Gesetz eine besondere Form vorschreibt
  • Vollmachten, die eine Unterschriftsbeglaubigung erfordern
  • Darlehensverträge über mehr als 25.000 €

Welche Dokumente werden üblicherweise elektronisch unterschrieben?

In der überwiegenden Mehrheit der alltäglichen Geschäftsvorgänge gibt es keine besondere Formvorschrift – eine elektronische Signatur genügt.

  • Arbeitsverträge, Nachträge und Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Dienstleistungs- und Lieferantenverträge
  • Angebote und Auftragsvergaben
  • Mietverträge
  • Erklärungen, Genehmigungen und Einwilligungen in die Datenverarbeitung
  • Rechnungen, Kontoauszüge, Bestellungen und Geschäftskorrespondenz

Darf eine andere Person meine elektronische Signatur verwenden?

Nein. Das Zertifikat hinter einer qualifizierten Signatur steht unter der alleinigen Kontrolle des Inhabers – wer seine Signatur-PIN weitergibt, gibt damit seine rechtliche Identität weiter.

Zulässig ist dagegen die Vertretung: Ein Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer kann im Rahmen seiner Befugnisse für die Gesellschaft unterschreiben; diese Befugnisse können per Vollmacht oder Beschluss des Leitungsorgans auf eine andere Person übertragen werden. Die Signatur bleibt dann die der unterschreibenden Person, die in Vertretung eines anderen handelt.

Spielt mein Standort beim Unterschreiben eine Rolle?

Wo sich der Unterzeichner beim Unterschreiben physisch aufhält, ist für die Gültigkeit in der Regel unerheblich – ebenso der Standort des Servers, der die Signatur verarbeitet. Entscheidend sind das auf den Vertrag anwendbare Recht und, falls vereinbart, der Gerichtsstand der Parteien.

Der Serverstandort bestimmt allerdings, welches Datenschutzrecht gilt. AssinaJá speichert Dokumente und personenbezogene Daten in der Europäischen Union, in Rechenzentren von Microsoft Azure, DSGVO-konform.

Kann ein Dokument verschiedene Signaturarten kombinieren?

Ja. Es ist üblich und völlig zulässig, dass ein Dokument Signaturen unterschiedlicher Stufen enthält – zum Beispiel unterschreibt eine Partei mit der Chave Móvel Digital und die Gegenpartei mit einer einfachen Signatur per OTP.

Jede Signatur behält ihre eigene Beweiskraft. Das Dokument wird nicht „nach unten nivelliert“: Bewertet wird die Urheberschaft jeder einzelnen Signatur.